Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter / Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge
(Beamtin bzw. Beamter der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste)
Einstellungsvoraussetzungen:
Als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter / Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge können Sie eingestellt werden, wenn Sie das Studium der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik mit Diplom- oder Bachelorabschluss erfolgreich abgeschlossen und die staatliche Anerkennung erlangt haben.
Sie können in das Beamtenverhältnis übernommen werden, nachdem Sie für die Dauer von 2 Jahren eine berufliche Tätigkeit im Justizvollzug in einem befristeten Tarifbeschäftigtenverhältnis abgeleistet haben.
Tätigkeitsbereiche:
Als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter / Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge können Sie im Justizvollzug mit vielen Aufgaben betraut werden.
Zu den klassischen Aufgaben zählen die Einzelbetreuung von Gefangenen und die Durchführung von Gruppenmaßnahmen.
Sie helfen Gefangenen bei der Vorbereitung der Entlassung, unterstützen sie bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, helfen bei der Korrespondenz mit anderen Behörden, bei der Beschaffung von Dokumenten, aber auch bei Problemen innerhalb des Vollzuges und bei den Behandlungsmaßnahmen.
Bei entsprechender Qualifikation können Sie auch therapeutisch arbeiten. Gruppenmaßnahmen können, je nach Qualifikation, in verschiedenen Bereichen zum Angebot gehören.
Als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter / Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge hat Ihre Stellungnahme im Rahmen der Entscheidung über die Gewährung von Vollzugslockerungen oder eine vorzeitige Entlassung eine große Bedeutung. Häufig werden Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter / Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen als Vollzugsabteilungsleiterinnen oder Vollzugsabteilungsleiter eingesetzt. In dieser Rolle sind Sie Vorgesetzte oder Vorgesetzter einer Vollzugsgruppe mit durchschnittlich 15 Bediensteten und ca. 40 - 60 Inhaftierten und bearbeiten überwiegend vollzugliche Anliegen der Gefangenen.
Informationen zur Laufbahn und Besoldung:
Nach Ableistung einer beruflichen Tätigkeit im Justizvollzug für die Dauer von 2 Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis können Sie ins das Beamtenverhältnis übernommen werden, wenn Sie die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Während der beruflichen Tätigkeit erfolgt eine Einstellung in Entgeltgruppe E 9 TVL.
Als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter / Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge werden Sie nach der Verbeamtung von A 9 bis A 13 NBesO besoldet.
Bewerbung und Einstellungsverfahren:
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung direkt an eine Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen.
Vor der Einstellung wird Ihre persönliche, insbesondere geistige und körperliche Eignung für diese Tätigkeit in einem Assessment-Center-Verfahren beim Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges überprüft.
Die abschließende Entscheidung über die Einstellung trifft die Anstaltsleitung der jeweiligen Einstellungsanstalt nach einem persönlichen Einstellungsgespräch.