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Psychologin oder Psychologe

(Beamtin oder Beamter der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste)

Einstellungsvoraussetzungen:

Sie erfüllen die Einstellungsvoraussetzungen, wenn Sie über einen Hochschulabschluss oder gleichwertigen Studienabschluss (Diplom oder Master) im Bereich Psychologie (mindestens gut) verfügen.

Tätigkeitsbereiche:

Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen arbeiten im Justizvollzug schwerpunktmäßig in den Tätigkeitsfeldern Diagnostik, Betreuung/Beratung und Behandlung.

In den Justizvollzugsabteilungen liegen Ihre Arbeitsschwerpunkte überwiegend in der Krisenintervention, der Begutachtung der Gefangenen und der Durchführung von Behandlungsmaßnahmen.

Die therapeutische Arbeit überwiegt in den Justizvollzugsabteilungen der Sozialtherapie und der Sicherungsverwahrung.

Daneben wirken Psychologinnen und Psychologen in der Aus- und Fortbildung der Bediensteten und an organisationspsychologischen Fragestellungen mit.

Nach ausreichender Berufserfahrung und persönlicher Eignung können auch Leitungsaufgaben bis hin zur Anstaltsleitung übernommen werden.

Im Rahmen eines Traineeprogramms werden Sie auf Ihre Aufgaben im niedersächsischen Justizvollzug vorbereitet. Dies umfasst ein Mentoring, Supervision, Fortbildungen und Hospitationen in verschiedenen Bereichen des Justizvollzuges.

Die Übernahme von Führungsaufgaben setzt die Teilnahme an einer Führungskräfteentwicklung voraus.

Informationen zur Laufbahn und Besoldung:

Nach Ableistung einer beruflichen Tätigkeit im Justizvollzug für die Dauer von 3 Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis können Sie ins Beamtenverhältnis übernommen werden, wenn Sie die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Während der beruflichen Tätigkeit erfolgt eine Einstellung in Entgeltgruppe E 13 TVL.

Psychologinnen und Psychologen werden in die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Gesundheit und soziale Dienste verbeamtet und von A 13 bis A 15 NBesO besoldet. Bei der Übernahme einer Anstaltsleitung ist eine Besoldung bis A 16 NBesO möglich.

Bewerbung und Einstellungsverfahren:

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Niedersächsische Justizministerium. Sie stellen Ihre Fähigkeiten zusätzlich in einem Assessmentcenter unter Beweis. Im Rahmen einer Hospitation haben Sie die Möglichkeit, den Arbeitsplatz Justizvollzug kennen zu lernen. Die abschließende Entscheidung über die Einstellung trifft die Anstaltsleitung der jeweiligen Einstellungsanstalt nach einem persönlichen Einstellungsgespräch.

Psychologe im Video

 

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