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2.9 MeWiS (Messinstrument der Wirksamkeit des Strafvollzugs)

(Kontakt: Prof. Dr. Stefan Suhling)

Eine Arbeitsgruppe aus Praktikerinnen und Praktikern des hessischen und des niedersächsischen Justizvollzugs befasste sich mit der Bildung von Indikatoren, die die Wirkung des Strafvollzuges abbilden können. Kern ist die Erfassung des Eingangs- und Ausgangsstatus in Bezug auf straftatrelevante Merkmale. Ziel war die Ergänzung des Erfolgskriteriums „Legalbewährung nach der Entlassung“ um unmittelbarere Merkmale und Indikatoren, die schon am Ende der Strafe erhoben werden können.

Durch die zusätzliche Erfassung von geplanten Behandlungsmaßnahmen und ihrer Umsetzung sollte es möglich werden, auch vollzugliche Prozesse einzubeziehen und zu evaluieren. So entstand das Messinstrument der Wirksamkeit des Strafvollzugs (MeWiS).

Seit der Entwicklung und empirischen Überprüfung in einem Pretest wurde das Instrument weiterentwickelt; mittlerweile wurde es auch für die Anwendung im Jugendstrafvollzug fortgeschrieben. Schulungskonzepte existieren. In Niedersachsen erfolgt der Einsatz aktuell in einigen Pilotanstalten; das Instrument wurde in BASIS-VV implementiert (vgl. Projekt Digitalisierung des Strafvollzugs). Der Kriminologische Dienst begleitet die Implementation.

Veröffentlichungen:


Budde-Haenle, S., Suhling, S., Häßler, U. & Zeymer, S. (2022). MeWiS – Messinstrument der Wirksamkeit des Strafvollzugs. Sachstand zur Evaluation des Erwachsenenvollzugs in Niedersachsen und Hessen. Forum Strafvollzug, 71, 93-96.

Suhling, S., Budde, S. & Häßler, U. (2015). MeWiS: Messinstrument der Wirksamkeit des Strafvollzugs. Forum Strafvollzug, 64, 109-115.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Prof. Dr. Stefan Suhling

Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges
Kriminologischer Dienst
Fuhsestraße 30
29221 Celle
Tel: 0 51 41 / 59 39 - 403

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