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Ansprechpartner/in:
Herr Prof. Dr. Stefan Suhling
Leitbild
Der Kriminologische Dienst versteht sich als Serviceeinrichtung, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug und das niedersächsische Justizministerium in Fragen der kriminologischen Forschung informiert, berät sowie gegebenenfalls begleitet und unterstützt. Er ist ein Bindeglied zwischen Wissenschaft und Praxis, zwischen Aufsichtsbehörde, Vollzugsbediensteten und Öffentlichkeit.
Die Frage, ob eine Maßnahme wirkt und bei wem sie wirkt, ist für die Gestaltung des Vollzuges und die Rechtfertigung der Ausgaben für Behandlungsmaßnahmen von zentraler Bedeutung. Deshalb ist die Wirksamkeitsforschung ein bedeutsames Standbein unserer Forschungsbemühungen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse liefern wichtige Grundlagen für die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger des Justizvollzuges sowie Informationen für die Wissenschaft und Öffentlichkeit.
Der Kriminologische Dienst ist an Erneuerungs- bzw. Reformprozessen innerhalb des Strafvollzuges beteiligt und begleitet diese wissenschaftlich. Er ist Ansprechpartner bei Fragen der Implementation und Erfolgskontrolle von Behandlungsmaßnahmen.
Bei seinen Untersuchungen achtet der Kriminologische Dienst auf ethische Richtlinien und datenschutzrechtliche Bestimmungen. Er führt seine Forschungen im Kontext gültiger Standards der empirischen Sozialforschung durch, legt Wert auf Transparenz und hohe Praxisrelevanz. Mit den justizinternen Behörden arbeitet er in vertrauensvoller Weise zusammen und ist dabei bemüht, die Mehrbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug gering zu halten.
Auf Austausch und Zusammenarbeit mit justizexternen Forschungseinrichtungen wird viel Wert gelegt. Mit der Veröffentlichung von Befunden stellt sich der Kriminologische Dienst der Diskussion und Kritik durch die Wissenschaft und die Praxis.
Historie
Angesichts der wichtigen Stellung des Strafvollzugs im System strafrechtlicher Sozialkontrolle und Kriminalprävention und der vielfältigen empirischen, theoretischen und konzeptionellen Fragen, die sich im Zusammenhang mit seinen Aufgaben stellen, sind schon zu Beginn des letzten Jahrhunderts in Europa vereinzelt kriminologische Dienste und vergleichbare Abteilungen geschaffen worden. Auch wenn sich die Aufgaben des Kriminologischen Dienstes im Laufe der Jahre wandelten und man nicht von einer kontinuierlichen Entwicklung in der Geschichte der Einrichtungen sprechen kann, dokumentieren die Versuche, praxisnahe Forschungsabteilungen zu schaffen, den immensen Wissensbedarf des Justizvollzugs. Auch das ehemalige Strafvollzugsgesetz von 1977 legte den Bundesländern in § 166 nahe, einen Kriminologischen Dienst einzurichten.
Trotzdem führte der Justizvollzug in der deutschen empirischen Forschung insgesamt, vor allem aber in den 1980er Jahren des letzten Jahrhunderts, ein Schattendasein. Als Folge davon gibt es heute wie früher immense Defizite in Bezug auf gesichertes Wissen über die Strafvollzugswirklichkeit, obwohl mit dem aktuellen Streben der öffentlichen Verwaltung nach mehr Transparenz, Kostenbewusstsein und Effektivität der Wissensbedarf über verschiedenste Aspekte der Institution Justizvollzug eher gestiegen ist.
Von daher ist es unerlässlich, Informationen über diesen sensiblen Gesellschaftsbereich zu erheben und so die Qualität des Justizvollzuges im Allgemeinen und der Behandlungsmaßnahmen im Besonderen zu steigern. Dies fordert auch § 189 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes, der eine wichtige gesetzliche Grundlage der Tätigkeit des Kriminologischen Dienstes darstellt.
Organisatorisch ist der Kriminologische Dienst seit 01.01.2007 dem Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges mit Hauptsitz in Wolfenbüttel zugehörig. Der Kriminologische Dienst gehört zum Standort des Bildungsinstitutes in Celle.
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Herr Prof. Dr. Stefan Suhling