Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Prof. Dr. Stefan Suhling
Leitbild
Der Kriminologische Dienst verfolgt das Ziel, durch Forschung, Beratung, Informations- und Bildungsangebote den niedersächsischen Justizvollzug zu verbessern. An diesem Ziel arbeiten wir gemeinsam mit den anderen Fachbereichen des Bildungsinstituts sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Vollzugseinrichtungen und im Justizministerium. Der Kriminologische Dienst ist dabei Bindeglied zwischen Wissenschaft und Praxis.
Unsere wissenschaftlichen Erkenntnisse liefern wichtige Grundlagen für die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger des Justizvollzugs sowie Informationen für die Wissenschaft und die Öffentlichkeit. Ein bedeutsames Standbein unserer Arbeit ist die Implementations- und Wirksamkeitsforschung. Neben der Evaluationsforschung führen wir Studien auf den Gebieten der angewandten und Grundlagenforschung durch.
Bei unseren Untersuchungen handeln wir nach ethischen Richtlinien und gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Wir führen unsere Forschungen unabhängig und unparteilich im Kontext gültiger Standards der empirischen Sozialforschung durch. Dabei legen wir Wert auf Transparenz und Praxisrelevanz.
Der Kriminologische Dienst beteiligt sich an Entwicklungs- und Reformprozessen innerhalb des Justizvollzuges und begleitet diese wissenschaftlich. Durch Beratungsleistungen tragen wir zur evidenzbasierten Vollzugsgestaltung bei.
Wir arbeiten partnerschaftlich und vertrauensvoll mit den justizinternen Behörden zusammen.
Austausch und Zusammenarbeit mit justizexternen Forschungseinrichtungen ist wichtiger Teil unserer Arbeit. Mit der Veröffentlichung von Ergebnissen stellen wir uns der Diskussion und Kritik durch Wissenschaft und Praxis.
Historie
Der Strafvollzug nimmt im System strafrechtlicher Sozialkontrolle und Kriminalprävention eine wichtige Rolle ein. Mit den Aufgaben des Strafvollzugs stellen sich vielfältige empirische, theoretische und konzeptionelle Fragen. Aus diesem Grund sind schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Europa vereinzelt kriminologische Dienste und vergleichbare Abteilungen geschaffen worden. Die Aufgaben der kriminologischen Dienste wandelten sich im Laufe der Jahre. Gleichzeitig gab und gibt es in Deutschland größere Unterschiede zwischen den Bundesländern in der Ausgestaltung und den Schwerpunkten dieser Einrichtungen. Deshalb kann man nicht von einer kontinuierlichen Entwicklung in der Geschichte der kriminologischen Dienste sprechen.
Obwohl das ehemalige Bundesstrafvollzugsgesetz von 1977 den Bundesländern in § 166 nahelegte, einen kriminologischen Dienst einzurichten, führte der Justizvollzug in der deutschen empirischen Forschung ein Schattendasein. Aus diesem Grund gibt es heute wie früher immense Defizite in Bezug auf gesichertes Wissen über die deutsche Strafvollzugswirklichkeit. Mit dem aktuellen Streben der öffentlichen Verwaltung nach mehr Transparenz, Kostenbewusstsein und Effektivität ist gleichzeitig der Wissensbedarf über verschiedenste Aspekte der Institution Justizvollzug gewachsen.
Es bleibt daher weiterhin unerlässlich, den sensiblen Gesellschaftsbereich des Justizvollzugs wissenschaftlich zu begleiten und so dessen Qualität im Allgemeinen und der Behandlungsmaßnahmen im Besonderen zu steigern. Dies fordert auch § 189 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes, der eine wichtige gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Kriminologischen Dienstes darstellt.
Organisatorisch ist der Kriminologische Dienst seit 01.01.2007 dem Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges mit Hauptsitz in Wolfenbüttel zugehörig und befindet sich am Standort in Celle.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Prof. Dr. Stefan Suhling